Verspätungen und Annullierungen gehören leider zum Alltag im nationalen und internationalen Flugverkehr. Zum Glück muss der Verbraucher sein Schicksal aber nicht einfach still erdulden, sondern hat einklagbare Rechte. Bei gravierenden Verzögerungen und Totalausfällen gibt es bares Geld zurück, bis hin zum vollen Flugpreis. In vielen Fällen muss sich der geschädigte Passagier aber mit etwas Nachdruck darum bemühen, tatsächlich zu seinem guten Recht zu kommen.

Flugtafel
Fluganzeige mit zwei Flugverspätungen – Quelle: Gabi Eder / pixelio.de

Im Folgenden haben wir die Rechtslage im Groben wiedergegeben. Wer eine individuelle Rechtsberatung benötigt, sollte sich allerdings an einen Anwalt wenden. Eine gute Alternative sind Online-Dienstleister wie ersatz-pilot.de, auf denen der Verbraucher zahlreiche Detailinformationen findet und das Verfahren zur Entschädigung bei Flugannullierung oder bei großer Verspätung in professionelle Hände geben kann. Die Rechtsexperten setzen die Erstattungsansprüche (gegen eine Provision) bei den Fluggesellschaften durch.

Gesetze und Verordnungen

Für die meisten Verbraucher in der Europäischen Union ist eine Verordnung entscheidend, die schon vor über zwei Jahrzehnten vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Hier ist minutiös aufgelistet, unter welchen Rahmenbedingungen der Verbraucher eine Entschädigung erwarten darf und welche Höhe diese haben muss. Im Prinzip gibt es also keine Ausflucht für die Airlines, wenn sich ein Passagier auf diese Paragraphen beruft. Die Verordnung gilt aber nicht für sämtliche Flüge, sondern für die folgenden Fälle:

  • Flüge, die komplett innerhalb der EU durchgeführt werden, also vom Start- zum Zielflughafen
  • Flüge, die in der EU starten
  • Flüge, die nur in der EU landen, aber von einer Fluggesellschaft aus der Union betrieben werden

Deutlich schwieriger ist die Ausgangssituation bei Flügen außerhalb der Europäischen Union, die nicht vom EU-Recht erfasst werden. Hier gilt zwar das schon 2001 geschlossene internationale Übereinkommen von Montreal, aber dieses verlagert die Beweispflicht auf den Passagier. Der geschädigte Verbraucher muss also im konkreten Fall nachweisen, dass er tatsächlich geschädigt wurde.

Was gilt innerhalb der EU?

Wer nach EU-Recht behandelt wird und „nur“ mit einem einzelnen Flug Probleme bekam, hat Glück im Unglück gehabt und kann sich auf relativ klare Parameter berufen. Entscheidend ist einerseits die Fluglänge in Kilometern und andererseits die erlittene Verspätung, wobei der Flug im Grundsatz umso pünktlicher sein muss, je kürzer er ist. Schon ab zwei Stunden Verspätung eines Kurzstreckenfluges gibt es ein Anrecht auf kostenlose Verpflegung. Der wichtigste Schwellenwert liegt in den meisten Fällen bei drei Stunden Flugverspätung, in Sonderfällen bei vier Stunden, gemessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die verspäteten Fluggäste das Flugzeug tatsächlich verlassen können. Ab fünf Stunden Verspätung muss die Airline das Ticket komplett erstatten.

Allerdings haben die Fluggesellschaften manchmal ein Hintertürchen: Bei höherer Gewalt müssen sie nicht zahlen. Und wenn die Airline einen Alternativflug anbietet, kann sich der Erstattungsanspruch eventuell verringern. Auch Flüge auf die Kanarischen Inseln werden mit reduzierter Entschädigung berechnet. Anders herum kann sich der Anspruch aber auch deutlich erhöhen, wenn ein Anschlussflug verpasst wird oder sich der Urlaubsbeginn einer Pauschalreise verzögert. Hier liegt der Teufel im Detail, sodass eine professionelle Rechtsberatung sehr sinnvoll ist.

Bei einer kompletten, ersatzlosen Flugannullierung sind diese Summen per Verordnung vorgegeben:

  • Auf der Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer) gibt es 250 Euro.
  • Für einen ausgefallenen Mittelstreckenflug (1500 bis 3500 Kilometer) muss die Gesellschaft 400 Euro bezahlen.
  • Ein stornierter Langstreckenflug (ab 3500 Kilometer) wird mit 600 Euro entschädigt.

Der Verbraucher hat also umfangreiche Rechte – er muss sie aber kennen und durchsetzen.
(Stand 2024, alle Angaben ohne Gewähr)