Verspätungen, Ausfälle, notwendiger Reiserücktritt: Bei der lang ersehnten Flugreise kann leider manches schiefgehen. Damit neben dem Ärger nicht noch finanzielle Verluste eintreten, ist es gut, die eigenen Verbraucherrechte zu kennen. Allerdings sind die Regelungen oft kompliziert.

Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung
Der „Klassiker“ unter den Problemfällen ist der verspätete oder ganz annullierte Flug. Dabei drohen dem Urlauber nicht nur unangenehme Wartezeiten, sondern sogar entgangene Urlaubstage. Entsprechend vielschichtig ist die Rechtslage. Nicht selten werden strittige Fälle vor den Gerichten verhandelt.
Die entscheidenden Parameter seien hier wenigstens grob skizziert: Sofern der betreffende Flug das Territorium der Europäischen Union berührt, ist das EU-Recht ausschlaggebend. Das gilt in folgenden Konstellationen:
Der Flug startet und endet in der EU.
Der Flug startet innerhalb der EU, hat aber einen Zielflughafen außerhalb.
Der Flug startet außerhalb, landet aber in der EU und wird zudem von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt.
Welche Erstattung dem Verbraucher zusteht, ist einerseits von der Fluglänge (Kurzstrecke, Mittelstrecke oder Langstrecke) und der Dauer der Verspätung abhängig. Bei einer vollständigen Annullierung sind gestaffelte Beträge zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen – allerdings nur, wenn keine höhere Gewalt vorlag.
Weitere Details lesen Sie in diesem Beitrag. Übrigens hatte die EU geplant, die Urlauberrechte einzuschränken, was aber glücklicherweise vom Tisch ist. Wer sich jede Nerverei ersparen will, die eigenen Rechte tatsächlich durchzusetzen, dem seien spezialisierte Agenturen wie AirHelp empfohlen. Die Agentur sorgt beispielsweise dafür, bei Flugausfall Entschädigung zu erhalten.
Reiserücktrittsversicherung
Unter dem Oberbegriff der Reiseversicherung verbergen sich mehrere Versicherungsprodukte, die in vielen Fällen eintreten, die im Verantwortungsbereich des Reisenden selbst liegen. Flugverspätungen (siehe oben) zählen in der Regel nicht dazu.
Besonders häufig werden Reiserücktrittsversicherungen abgeschlossen. Diese treten ein, wenn der Urlauber eine Reise aus wichtigem Grund nicht antreten kann, beispielsweise weil er selbst oder ein Familienangehöriger ernsthaft erkrankt ist. Ohne Reiserücktrittsversicherung drohen hohe Stornierungsgebühren, die um so höher sind, je näher der Reisetermin herangerückt ist. Im Extremfall, bei einer sehr kurzfristigen Stornierung, verlangt der Reiseveranstalter die komplette Summe.
Sehr wichtig ist es, die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Verlangte Selbstbeteiligungen können stark variieren und bestimmte Versicherungsfälle ausgeschlossen sein. Auch die Kosten und Laufzeiten der Verträge unterscheiden sich erheblich. Oft müssen die Versicherungsverträge rechtzeitig gekündigt werden, um beispielsweise eine jährliche Verlängerung zu verhindern.
Eine damit verwandte Spezialform ist die Reiseabbruchversicherung. Sie tritt im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung auch dann ein, wenn die Reise bereits begonnen hat, aber zum Beispiel aus Krankheitsgründen abgebrochen werden muss. Die drohenden Folgekosten können erheblich sein, etwa für die Buchung eine vorzeitigen Rückfluges.
Auslandskrankenversicherung
Wie bei den übrigen Versicherungsprodukten ergibt sich die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung aus einer persönlichen Risikoabwägung. Grundsätzlich genießen EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union (und einigen weiteren Vertragsstaaten) einen Basis-Versicherungsschutz. Um ihn zu erhalten, muss der Urlauber lediglich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen, die meist auf die Rückseite der üblichen Gesundheitskarte aufgedruckt ist.
Der beschriebene Basisschutz umfasst allerdings nicht alle Leistungen, die gerade bei schweren Erkrankungen angebracht sein können. Dies gilt insbesondere für den teuren Krankenrücktransport.
Reisegepäckversicherung
Eine gesonderte Reisegepäckversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn das Gepäck einen erheblichen Wert besitzt. Die Bedingungen dieser Versicherung sind oftmals sehr eng definiert, sodass sich der Urlauber beispielsweise mit dem Vorwurf eines grob fahrlässigen Gepäckverlustes konfrontiert sehen kann. Außerdem ist das Reisegepäck in einem Hotelzimmer üblicherweise mit einer Hausratversicherung mitversichert. Für zerstörtes oder verlorenes Fluggepäck haftet in der Regel die Fluggesellschaft, und zwar für einen Wert bis zu mindestens 1500 Euro oder mehr.
Fazit
Problemfälle bei einer Flugreise eröffnen ein weites Feld juristischer Herausforderungen. Zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen oder -ausfällen ist es Erfolg versprechend, eine Spezialagentur wie AirHelp hinzuziehen.
Reiseversicherungen helfen zudem, zahlreiche Risiken abzusichern, von denen der unverschuldete Reiserücktritt und der Reiseabbruch vergleichsweise häufig sind. Eine Auslandskrankenversicherung ist nur bei schweren Erkrankungen sinnvoll, eine Reisegepäckversicherung für die meisten Urlauber eher überflüssig. Entscheidend ist stets eine persönliche Risikoabwägung, die auch das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen berücksichtigt.
