Manche Flugreise beginnt leider mit Frust statt mit Urlaubsfreude: Da vergeht Stunde um Stunde, bis der verspätete Ferienflieger endlich abhebt, Anschlussflüge geraten ins Wanken und die gute Laune ist dahin. Was viele Passagiere nicht wissen: Unter bestimmten Umständen haben die geschädigten Verbraucher ein verbrieftes Recht auf eine finanzielle Entschädigung sowie auf besondere Serviceleistungen, die die Wartezeit erträglicher machen.
Dieser Artikel stellt die Rechtslage im Jahr 2022 im groben Zügen dar und darf nicht als individuelle Rechtsberatung missverstanden werden. Wer Hilfe bei der Prüfung und Durchsetzung seiner Ansprüche benötigt, wer genau wissen will, welche Entschädigung bei Flugverspätung ihm zusteht, kann sich an spezielle Online-Dienstleister wie myflyright.com wenden. Gegen eine Provision übernimmt dieser juristische Service die Abwicklung mit der betreffenden Fluggesellschaft.
Gesetzliche Grundlagen
Die Fluggastrechte sind im Wesentlichen in zwei internationalen Vereinbarungen definiert. Die EU-Fluggastrechteordnung von 2004 gilt für alle Flüge, die (1.) innerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden oder die (2.) wenigstens ihren Startflughafen in der EU haben oder die (3.) ihren in Zielflughafen in der EU haben und zugleich mit einer EU-Airline durchgeführt werden.
Für die meisten anderen Fälle – Flüge komplett außerhalb der EU, Einreise mit einer außereuropäischen Airline – ist das sogenannte Montrealer Übereinkommen zuständig. Das Problem: Das Montrealer Übereinkommen ist wesentlich weniger verbraucherfreundlich als die EU-Regelung. Bei dem Übereinkommen muss nämlich der Passagier einen konkret erlittenen Schaden nachweisen, bevor er infolge einer Flugverspätung eine Entschädigung erhält.
Fluggastrecht in der EU
Innerhalb der Europäischen Union bemisst sich eine mögliche Entschädigungsleistung einerseits nach der Fluglänge, andererseits nach der tatsächlichen Flugverspätung:
- Ab zwei Stunden Verspätung auf einer Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer) steht dem Passagier zum Beispiel eine kostenlose Verpflegung zu. Geht der Ersatzflug erst am folgenden Tag, ist auch die notwendige Übernachtung kostenlos. Bei einem Langstreckenflug (über 3500 Kilometer) gibt es den kostenlosen Service erst bei 4 Stunden Verspätung.
- Eine finanzielle Entschädigung gibt es frühestens ab drei (in anderen Fällen vier) Stunden Flugverspätung. Entscheidend ist dabei aber nicht ein verspäteter Abflug, sondern der Zeitpunkt nach der Landung, an dem sich die Türen tatsächlich für die Passagiere öffnen. Beträgt die Verspätung dann noch drei Stunden oder mehr, reicht die Entschädigungssumme von 250 bis 600 Euro.
- Erst ab fünf Stunden Verspätung darf der Verbraucher eine komplette Ticketrückerstattung verlangen.
Noch komplizierter wird die Lage bei Anschlussflügen oder Pauschalreisen. Verpasst ein Passagier aufgrund der Verspätung den im Paket gebuchten (!) Anschluss, erweitern sich seine Entschädigungsrechte auch auf diesen Flug. Und bei Pauschalreisen kann der Urlauber unter Umständen eine anteilige Rückerstattung für entgangene Urlaubszeit fordern.
Mehr als ein nur Haken
Als wenn diese Regelungen nicht schon unübersichtlich genug wären, sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. So darf beispielsweise der Flugveranstalter einen Alternativflug anbieten, wodurch sich die Entschädigung halbieren kann. Kann der Veranstalter sogar nachweisen, dass er die Verspätung nicht selbst verantworten muss, sondern dass beispielsweise „höhere Gewalt“ vorlag, muss er überhaupt nicht zahlen.
Diese zwar verbraucherfreundliche, im Detail aber verwirrende Situation ist ein guter Grund, Profis wie myflyright.com mit der Wahrung der eigenen Rechte zu beauftragen.
(Stand 2022, alle Angaben unverbindlich)